Preise – Gültig ab dem 01.07.2023
B/BA/B197 | BE | A | A2 | A1 | AM | |
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Grundbetrag | 360,00 € | 260,00 € | 360,00 € | 360,00 € | 330,00 € | 300,00 € |
Übungsfahrten* | 63,00 € | 69,00 € | 66,00 € | 66,00 € | 60,00 € | 63,00 € |
Überlandfahrten* | 69,00 € | 75,00 € | 72,00 € | 72,00 € | 66,00 € | 00,00 € |
Autobahnfahrten* | 69,00 € | 75,00 € | 72,00 € | 72,00 € | 66,00 € | 00,00 € |
Beleuchtungsfahrten* | 69,00 € | 75,00 € | 72,00 € | 72,00 € | 66,00 € | 00,00 € |
Prüfungsvorstellung | ||||||
Theorie | 49,00 € | 49,00 € | 49,00 € | 49,00 € | 49,00 € | |
Praxis | 230,00 € | 240,00 € | 250,00 € | 250,00 € | 240,00 € | 240,00 € |
* á 45 Minuten
MOFAAUSBILDUNG: 199,00 €
B196 : Grundbetrag 260€ 10x45min á 60=860€
Lehrmaterial: 70,00 € | Externe Kosten für Behörden und TÜV sind separat und nicht an die Fahrschule zu entrichten.
Führerscheinklasse B :
Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung Theorie umfasst 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie und 2 Doppelstunden á 90 Minuten mit Klassenspezifischen Inhalten. Bei der praktischen Ausbildung Klasse B sind vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
- 3 Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten
Eine Mindestanzahl an Übungsstunden für die Grundausbildung ist nicht vorgeschrieben und richten sich nach Anlage 3 der Fahrschüler Ausbildungsordnung
Führerscheinklasse BE:
Bei der praktischen Ausbildung Klasse BE sind vorgeschrieben:
- 3 Überlandfahrten á 45 Minuten
- 1 Autobahnfahrten á 45 Minuten
- 1 Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten
Eine Mindestanzahl an Übungsstunden für die Grundausbildung ist nicht vorgeschrieben und richten sich nach Anlage 3 der Fahrschüler Ausbildungsordnung
Führerscheinklasse A / A2 / A1
Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung Theorie umfasst 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie und 4 Doppelstunden á 90 Minuten mit Klassenspezifischen Inhalten. Bei Erweiterung sind nur sechs Doppelstunden theoretischer Grundunterricht vorgeschrieben und vier Doppelstunden á 90 Minuten mit Klassenspezifischen Inhalten. Bei der praktischen Ausbildung Klasse A / A2 / A1 sind vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
- 3 Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten
Eine Mindestanzahl an Übungsstunden für die Grundausbildung ist nicht vorgeschrieben und richten sich nach Anlage 3 der Fahrschüler Ausbildungsordnung.
Benötigte Unterlagen
Um den Antrag beim Straßenverkehrsamt Solingen einreichen zu können benötigen wir folgende Unterlagen:
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Sehtest Bescheinigung
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biometrisches Lichtbild
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Teilnahmebestätigung (Erstehilfekurs 9x45min)
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Führerschein (bei Erweiterung )
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Personalausweis