INFOS / PREISE

Preise – Gültig ab dem 01.07.2023

B/BA/B197 BE A A2 A1 AM
Grundbetrag 360,00 € 260,00 € 360,00 € 360,00 € 330,00 € 300,00 €
Übungsfahrten* 63,00 € 69,00 € 66,00 € 66,00 € 60,00 € 63,00 €
Überlandfahrten* 69,00 € 75,00 € 72,00 € 72,00 € 66,00 € 00,00 €
Autobahnfahrten* 69,00 € 75,00 € 72,00 € 72,00 € 66,00 € 00,00 €
Beleuchtungsfahrten* 69,00 € 75,00 € 72,00 € 72,00 € 66,00 € 00,00 €
Prüfungsvorstellung
Theorie 49,00 € 49,00 € 49,00 € 49,00 € 49,00 €
Praxis 230,00 € 240,00 € 250,00 € 250,00 € 240,00 € 240,00 €

* á 45 Minuten

MOFAAUSBILDUNG: 199,00 €

B196 :  Grundbetrag 260€  10x45min á 60=860€

Lehrmaterial: 70,00 € | Externe Kosten für Behörden und TÜV sind separat und nicht an die Fahrschule zu entrichten.

Führerscheinklasse B :
Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung Theorie umfasst 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie und 2 Doppelstunden á 90 Minuten mit Klassenspezifischen Inhalten. Bei der praktischen Ausbildung Klasse B sind vorgeschrieben:

  • 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

Eine Mindestanzahl an Übungsstunden für die Grundausbildung ist nicht vorgeschrieben und richten sich nach Anlage 3 der Fahrschüler Ausbildungsordnung

Führerscheinklasse BE:
Bei der praktischen Ausbildung Klasse BE sind vorgeschrieben:

  • 3 Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 1 Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

Eine Mindestanzahl an Übungsstunden für die Grundausbildung ist nicht vorgeschrieben und richten sich nach Anlage 3 der Fahrschüler Ausbildungsordnung

Führerscheinklasse A / A2 / A1
Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung Theorie umfasst 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie und 4 Doppelstunden á 90 Minuten mit Klassenspezifischen Inhalten. Bei Erweiterung sind nur sechs Doppelstunden theoretischer Grundunterricht vorgeschrieben und vier Doppelstunden á 90 Minuten mit Klassenspezifischen Inhalten. Bei der praktischen Ausbildung Klasse A / A2 / A1 sind vorgeschrieben:

  • 5 Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

Eine Mindestanzahl an Übungsstunden für die Grundausbildung ist nicht vorgeschrieben und richten sich nach Anlage 3 der Fahrschüler Ausbildungsordnung.

Benötigte Unterlagen

Um den Antrag beim Straßenverkehrsamt Solingen einreichen zu können benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Sehtest Bescheinigung

  2. biometrisches Lichtbild

  3. Teilnahmebestätigung (Erstehilfekurs 9x45min)

  4. Führerschein (bei Erweiterung )

  5. Personalausweis